ABLAUF

Ihr Weg zu mir

  • Sie nehmen Kontakt mit mir auf und schildern mir kurz Ihr Anliegen

  • Wie vereinbaren telefonisch einen Termin für ein persönliches Erstgespräch

Erstgespräch (ca. 75 Min.)

Eine vertrauensvolle Beziehung ist für einen erfolgreichen Therapieprozess ganz wesentlich. Daher dient das Erstgespräch vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen und „Hineinspüren“, ob Sie sich gut aufgehoben fühlen. Im Mittelpunkt des Gesprächs stehen Sie und Ihr Anliegen.

Im Rahmen des Erstgespräch klären wir auch ab, ob Psychotherapie die richtige Form der Behandlung für Ihr Anliegen ist und ich informiere Sie über den möglichen Ablauf der Therapie sowie die Rahmenbedingungen.

Therapie (Sitzungen zu 50 Min.)

Zu Beginn der Therapie verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre aktuellen Themen und formulieren Ihr Ziel. Im weiteren Verlauf arbeiten wir dann Schritt für Schritt an Ihren Anliegen.

Psychotherapie ist wie eine gemeinsame Reise zu einem (noch) unbekannten, schönen Ort. Sie bestimmen diesen Ort und ich unterstütze Sie auf dieser Reise. Meine Aufgabe ist es, Ihnen neue Wege aufzuzeigen, Sie auf Hindernisse oder Irrwege aufmerksam zu machen und Sie zu begleiten, bis Sie den Ort gut und sicher erreicht haben. Das Reisetempo und die Wege, die Sie nehmen wollen, bestimmen Sie.

Dauer und Frequenz

Die Dauer einer Therapie ist sehr individuell, denn sie hängt von der Art Ihres Anliegens ab. Bildlich gesprochen, hängt die Dauer der Reise davon ab, wie weit das Reiseziel entfernt ist, welche Wege Sie nehmen wollen und wie viele Hürden auf dem Weg zu überwinden sind.

Grundsätzlich sind zu Beginn Sitzungen 1x pro Woche sehr empfehlenswert, um gut an Themen arbeiten und dranbleiben zu können. Im weiteren Verlauf kann es dann sinnvoll sein, die Abstände zwischen den Sitzungen zu erweitern.

Abschluss

Zum Abschluss reflektieren wir die wichtigsten Erfahrungen auf Ihrem Weg - und was sie sich davon mitnehmen und was sie zurücklassen wollen.

Verschwiegenheitspflicht

Als Therapeutin unterliege ich gesetzlich einer strengen Verschwiegenheitspflicht. Das bedeutet, dass Verschwiegenheit hinsichtlich der Inhalte sowie der Inanspruchnahme von Sitzungen besteht.